Framing Child-friendly Justice: was bedeutet das konkret?

Welchen Rahmen braucht es dafür? Wer trägt welche Verantwortung und leistet welchen Beitrag zum Gelingen? Wir sind überzeugt: es braucht mehr als eine einzelne Stelle oder Person. Entscheidend sind ein geeigneter Rahmen, sensible Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie kindgerechte Begleitung und Informationen.

Um die aktuellen Möglichkeiten und Best-practice Wege zu diskutieren, bieten wir regionale Dialoge an. Die Termine und Orte finden Sie hier.

Kinderanwaltschaft lanciert italienische Informationen

Neu sind alle Informationen für Kinder und Jugendliche, Gerichte und Behörden sowie Rechtsvertretendne des Kindes auch auf Italienisch verfügbar. Unter Avvocati·e del bambino Svizzera lancierte der gemeinnützige Verein dieses öffentlich zugängliche Wissen. Im Tessin wurde diese Inforamtion auch vom öffentlich-rechlichen Fernsehen, rsi, aufgenommen, am 15. Mai im Quotidianao (das Pendant zu Schweiz aktuelle). Schauen Sie hier rein. 

Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes bei angeordneter der freiwilliger Platzierung

Am häufigsten werden Kinder  'freiwillig' ausserfamilär platziert. Hierfür ist kein Verfahren zwingend notwendig, und folge dem die Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes eher umständlich möglich. Im Integras-Themenheft 1/2025 äussert sich die Geschäftsführerin auf Seite 25 zu dieser verzwickten Lage.   

SRF kids zu Gast beim Kinderanwalt

Luana, von SRF kids, besuchte im Dezember 2024 Christophe Herzig im Rahmen der srf- und Glückskette-Sammelaktion 2024: Gegen Gewalt an Kindern in der Schweiz und weltweit.

Im Gespräch mit der SRF kids Reporterin Luana erklärt der Kinderanwalt die UNO-Kinderrechtskonvention und die drei Pfeiler des Gesetzes: Schutzrechte, Förderrechte und Partizipationsrechte. Er erklärt seine Funktion als Kinderanwalt und wie er Kinder in Verfahren vor Gerichten und vor der KESB vertritt. Hier rein hören. 

Kindgerechter Zugang zur Justiz: Kinderanwaltschaft nimmt Stellung

Kinderanwaltschaft nimmt Stellung zu Möglichkeiten und Hindernisse für einen kindgerechten Zugang zur Justiz: Unsere Rückmeldungen an den UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen der General Comments Nr. 27 lesen Sie hier.

Das übergeordnete Ziel des UN-Aufrufes ist es, die Vertragsstaaten, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention zu unterstützen. Im Einzelnen zielen die künftigen Kinderrechtskommentare Nr 27 darauf ab: