Kinder und Jugendliche können Namenswahl neu mitbestimmen
Unser Themenschwerpunkt im Jahr 2014 und 2015 ist das “Recht auf Gehör und Meinungsäusserung”. Kurz vor dem Jahresende hat sich das Bundesgericht in einem Entscheid klar für die Urteilsfähigkeit und damit die Mitbestimmung eines zwölfährigen Kindes in Bezug auf sein Namensrecht ausgesprochen. Das freut uns ganz besonders.