Kinderanwaltschaft Schweiz begrüsst die Teilrevision des Bundesgerichtsgesetz (BGG). Sie reichte eine Stellungnahme ein und betonte darin die Notwendigkeit im BGG die Kindsvertretung explizit zu nennen.
Am häufigsten werden Kinder 'freiwillig' ausserfamilär platziert. Hierfür ist kein Verfahren zwingend notwendig, und folge dem die Einsetzung einer Rechtsvertretung des Kindes eher umständlich möglich. Im Integras-Themenheft 1/2025 äussert sich die Geschäftsführerin auf Seite 25 zu dieser verzwickten Lage.
Luana, von SRF kids, besuchte im Dezember 2024 Christophe Herzig im Rahmen der srf- und Glückskette-Sammelaktion 2024: Gegen Gewalt an Kindern in der Schweiz und weltweit.
Im Gespräch mit der SRF kids Reporterin Luana erklärt der Kinderanwalt die UNO-Kinderrechtskonvention und die drei Pfeiler des Gesetzes: Schutzrechte, Förderrechte und Partizipationsrechte. Er erklärt seine Funktion als Kinderanwalt und wie er Kinder in Verfahren vor Gerichten und vor der KESB vertritt. Hier rein hören.
Wie erleben Kinder und Jugendliche rechtliche Verfahren? Welche Herausforderungen begegnen ihnen, und welche Unterstützung benötigen sie? Gib Unicef und Kinderanwaltschaft Feedback und fülle hier den Kinder- und Jugendfragebogen aus. Für mehr Informationen hier weiterlesen
Kinderanwaltschaft nimmt Stellung zu Möglichkeiten und Hindernisse für einen kindgerechten Zugang zur Justiz: Unsere Rückmeldungen an den UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen der General Comments Nr. 27 lesen Sie hier.
Das übergeordnete Ziel des UN-Aufrufes ist es, die Vertragsstaaten, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention zu unterstützen. Im Einzelnen zielen die künftigen Kinderrechtskommentare Nr 27 darauf ab:
An der Generalversammlung 2024 ist Kinderanwaltschaft Schweiz als neues Mitglied der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) aufgenommen. Es freut uns dem SMRI in dieser Weise verbunden zu sein und dessen Aufbau zu unterstützen.
Im PACH-Fachartikel von Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, erschienen November 2023, kommen Sabine Brunner vom MMI, und die Geschäftsführerin von Kinderanwaltschaft Schweiz, Irene Verdegaal, zur dringend nötigen Professionalisierung der Rechtsvertretung des Kindes zu Wort. Qualitative Standards sollen sicherstellen, dass dem Kindeswohl genügend Raum gegeben wird. Hier nachzulesen.
Im aktuellen Beobachter, Nr. 22 vom 27. Oktober 2023 erläutert der Beobachter die Kindsvertretung. Die Autorin, Cornelia Döbeli, greift im Beratungswegweiser im knappen Text wichtige Themen wie Einsetzung, Vorgehen und Rolle der Kindsvertretung aufgreift. Lesenswert!
Die Partizipation von fremdplatzierten Kindern sei längst nicht immer gewährleistet, sagt Rose Burri, Mitbegründerin von 'Careleaver Schweiz'. Anwaltschaftlichen Vertretungen kämen hier eine wichtige Rolle zu. Im Interview berichtet sie aus eigener Erfahrungen und sieht einen erhöhten Informationsbedarf für Kinder und Jugendliche über Rechtsvertretungen des Kindes.
Die Anhörung eines Kindes durch den Richter/die Richterin bzw durch ein KESB-Behördenmitglied stellt einen wichtigen Schritt im Verfahren dar und ist ein Rechtsanspruch des Kindes. Kinderanwaltschaft Schweiz sieht es als essentiell an, dass die Rechtsvertretung des Kindes hieran teilnehmen kann und verabschiedete ein Positionspapier dazu.